Maklerprovision in Mönchengladbach, Straelen und Duisburg – was kommt auf Sie zu?
Der deutsche Immobilienmarkt ist hart umkämpft und das geringe Angebot an Wohnraum bei gleichzeitig steigender Nachfrage führt zu immer höheren Preisen.
Es ist kein Geheimnis: Wer eine Immobilie erwerben möchte, der muss meist tief in die Tasche greifen. Hierbei werden allerdings oft die Kaufnebenkosten außer Acht gelassen.
Bislang hatte meist der Käufer einer Immobilie die Maklerprovision zu tragen, da sich auf dem umkämpften Markt die Eigentümer einer Immobilie in deutlich besserer Position für Verhandlungen befanden. Dies ändert sich durch das neue Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser.
Seit vielen Jahren sind wir von BauInvest Niederrhein erfolgreich auf dem Immobilienmarkt tätig. Somit haben wir genaueste Informationen über die neue Gesetzgebung zur Maklerprovision und teilen dieses Fachwissen gerne mit Ihnen.

Eine Überholung der Regelung war dringend nötig
Was auf dem Mietmarkt schon lange üblich ist, hat auf dem Kaufmarkt länger gebraucht, um sich durchzusetzen. Wer einen Makler engagiert, der muss ihn auch zahlen.
Bisher konnten Eigentümer und Käufer über die Zahlungsmodalitäten verhandeln. Dort, wo eine große Nachfrage nach Immobilien herrscht, haben Käufer kaum Verhandlungsmacht oder die Möglichkeit, die Maklerprovision abzulehnen.
Somit fanden kaum noch Verhandlungen dazu statt, wer für die Maklerprovision aufkommt. Es war Standard, dass der Käufer die Maklerprovision zu übernehmen hat, obwohl meist der Eigentümer einer Immobilie derjenige ist, der den Makler beauftragt.
Auch das zuständige Bundesministerium hat erkannt, dass diese Lösung nicht besonders fair ist und sich mit dem neuen Gesetz am Bestellerprinzip auf dem Mietmarkt orientiert.
Demnach wird für den Mieter die Maklerprovision nur dann fällig, wenn er den Immobilienmakler beauftragt hat, eine geeignete Wohnung für ihn zu finden. Allerdings ist es auch hier oftmals der Eigentümer, der den Auftrag zur Vermietung erteilt.
Durch die Beauftragung ergeben sich für den Eigentümer viele Vorteile:
- Die Vermittlungsdauer wird verkürzt, somit auch der Leerstand der Wohnung
- Der meiste organisatorische Aufwand entfällt, z.B. die Beantwortung von Nachrichten und Anrufen und das Organisieren der Termine
- Im Leistungsumfang enthalten ist eine professionelle Wertermittlung, die den marktgerechten Mietpreis ermittelt
Das sind die Änderungen an der Maklerprovision
Die Neuregelung besagt, dass die Maklerprovision von jener Partei bezahlt wird, die den Makler beauftragt hat. Jedoch steht es den beiden Parteien zu, trotzdem über die Aufteilung der Provision zu verhandeln, wobei maximal 50% der Kosten an den Käufer abgegeben werden dürfen.
Da der Immobilienmarkt aktuell recht angespannt ist, wird sich wahrscheinlich folgende Regelung der Provision durchsetzen:
Der Eigentümer erteilt den Auftrag
Wird der Makler vom Eigentümer einer Immobilie beauftragt, so wird die Provision zu gleichen Teilen übernommen, also werden für beide Seiten jeweils 3,57% des Kaufpreises, inkl. MwSt., fällig.
Der Käufer erteilt den Auftrag
Wird der Makler vom Käufer mit der Suche nach einer Immobilie beauftragt, muss dieser die Kosten alleine tragen.
Eigentümer und Käufer erteilen den Auftrag
Wird der Immobilienmakler von beiden Seiten beauftragt, wird die Provision wieder in zwei gleiche Teile aufgeteilt (50/50).
Wann wird die Provision fällig?
Wer den Immobilienmakler beauftragt hat, muss seinen Anteil der Provision zuerst bezahlen. Kann darüber ein Zahlungsnachweis vorgelegt werden, ist die andere Partei verpflichtet, Ihren Anteil zu zahlen.
Darf der Makler für eine Partei kostenlos tätig werden?
Wenn der Immobilienmakler mit dem Käufer oder Verkäufer vereinbart hat, kostenlos für diesen tätig zu sein, darf er auch von der anderen Partei keine Vergütung verlangen.
Welche Immobilienarten werden von der Neuregelung eingeschlossen?
Die Regelung betrifft ausdrücklich den Verkauf von Einfamilienhäusern (einschließlich solchen mit Einliegerwohnung) und Eigentumswohnungen. Bei anderen Arten, wie z.B. Grundstücke, Gewerbeimmobilien und Mehrfamilienhäuser greift das Gesetz nicht.
Wie läuft die Beauftragung eines Maklers ab?
Der Makler muss schriftlich beauftragt werden.
Zahlt der Käufer jetzt weniger für Immobilien?
Das lässt sich allgemein so nicht sagen, denn der Immobilienmarkt ist nach wie vor hart umkämpft und steigende Preise sind dadurch nichts ungewöhnliches.
Möglicherweise setzen Verkäufer den Preis für Ihre Immobilie nun von vornherein höher an, um die anfallenden Kosten auszugleichen.
Daher sollten Sie auf die professionelle Wertermittlung eines regional erfahrenen Immobilienmakler vertrauen.
Welche Vorteile entstehen den Käufern und Verkäufern?
Einen Immobilienmakler zu beauftragen lohnt sich auch mit der neuen Gesetzeslage:
- Höhere Verkaufserlöse durch Verhandlungsgeschick und sehr gute Marktkenntnisse
- Keine zusätzliche Kosten durch die im Leistungsportfolio des Maklers enthaltenen Leistungen, wie z.B. die Immobilienbewertung und die Erstellung des Energieausweises
- Zeit- und Aufwandsersparnis
- Absolute Rechtssicherheit bei den Kaufverträgen
- Vorherige Überprüfung der Eignung potentieller Käufer
- Schneller Verkauf durch zielgruppengenaue Vermarktung
- Starke finanzielle Entlastung der Käufer durch das neue Gesetz (bis zu 3,57%, inkl. MwSt., des Kaufpreises)
Das Fazit zur Maklerprovision
Da die neue Gesetzgebung für mehr Fairness auf dem Immobilienmarkt sorgt, können wir diese nur für gut befinden.
Eigentümer setzen sich nun mehr mit den Leistungen und Referenzen der Makler auseinander und Werte wie Erfahrung, Qualität und Regionalist rücken an oberste Stelle.
Mit unserer langjährigen Erfahrung auf dem Immobilienmarkt sind wir Ihr Ansprechpartner!
Gerne beantworten wir Ihnen persönlich Ihre Fragen rund um das Thema Immobilien.
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